Sondereinzelkosten: die Einzelkosten, die in der Betriebsabrechnung auftragsweise erfasst werden können, aber nicht zu Fertigungsmaterialkosten oder Fertigungslöhnen gehören. Daneben gibt es mit den Sondereinzelkosten des Vertriebs noch solche Einzelkosten, die unmittelbar der abgesetzten Leistung zugerechnet werden können (z.B. Vertreterprovision).
Sondervermögen: eine verwaltungsmäßig vom übrigen öffentlichen Vermögen getrennte und zur Erfüllung spezieller Aufgaben bestimmte Vermögensmasse, für die meist ein besonderer Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan geführt wird. Solch ein Neben- oder Sonder-haushalt mit spezifischen Zweckbestimmungen ist beispielsweise das ERP- Sondervermögen.
Sonderziehungsrechte:
Bewertungskorb für Sonder2iehungsrechte (SZR)
In eine Einheit SZR gehen je Währung die genannten Mengen ein (Quoten sei1.1.2001)
Sonderziehungsrechte, SZR: vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Mitgliedstaaten 1969 geschaffene Rechnungseinheiten, um durch die Bildung von Währungsreserven einen weltweiten Mangel an internationalem Geld zu verhindern. Mitglieder des IWF haben bei Finanzierungs-bedarf das Recht, gegen SZR andere Währungen zu kaufen. SZR können nur vom IWF und den Währungsbehörden der Teilnehmerstaaten für ihre Transaktionen untereinander verwendet werden. Die SZR setzen sich aus einem Währungskorb zusammen, der US-Dollar, japanischen Yen, britisches Pfund und Euro enthält und damit die bedeutendsten Währungen der Welt in sich vereint. Die Mengenanteile dieser Währungen sind festgesetzt. Da eine Schwächephase einer Währung fast immer durch eine Stärkephase einer anderen Währung kompensiert wird, hat ein SZR einen relativ stabilen Wert. Es wird in US-Dollar ausgedrückt.
Sonntagsarbeit: ebenso wie die Feiertagsarbeit eine gemäß Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht zulässige Arbeit. Ausnahmen sind 16 genau definierte Bereiche, beispielsweise Gastronomie, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Bäckereien und Konditoreien (bis zu drei Stunden an diesem Tag). Müssen Beschäftigte an Sonn- bzw. Feiertagen arbeiten, stehen ihnen 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr zu. Zusätzlich erhalten sie für jeden dieser Arbeitstage einen Ersatzruhetag.
Sorten: ausländische Münzen und Banknoten. Im Gegensatz zu Devisen werden S. nicht amtlich an der Devisenbörse gehandelt. Sie können an den Bankschaltern zu dem von den Kreditinstituten festgelegten Kurs gekauft bzw. verkauft werden.
Sortiment: Bezeichnung für das spezielle Angebot aus Waren und Dienstleistungen, das vornehmlich Handelsunternehmen ihren Kunden aus dem gesamten Warenangebot zusammenstellen. Bei Herstellungsbetrieben spricht man eher vom Produktionsprogramm als Ergebnis der Produktpolitik. Die Sortimentspolitik als Entscheidung über die Auswahl und Zusammensetzung der Warenarten unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kunden kann eine Sortimentserweiterung (neue Waren aufnehmen) oder eine Sortimentsbereinigung (unwirtschaftliche Produkte herausnehmen) umfassen. Enthält das S. viele Warenarten, spricht man von einem breiten Sortiment; wird von einer Warenart eine große Auswahl angeboten, liegt ein tiefes Sortiment vor.
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