Der Weg zur Vermögensplanung
Wer sich eine gut durchdachte Sparstrategie zurechtlegen will, kommt trotz Psychologie an harten Fakten und klaren Entscheidungen nicht vorbei. Der systematische Weg dahin heißt „private Finanzplanung”. Dieses Konzept ist der Wirtschaft entliehen, denn dort ist es für jedes halbwegs gut geführte Unternehmen selbstverständlich, dass das Management Überlegungen und Prognosen dazu anstellt, wie sich Kosten und Absatzpreise, Einnahmen und Ausgaben und am Ende der verbleibende Gewinn in den kommenden Jahren entwickeln. Zugegeben, ein Unternehmen lässt sich nur sehr begrenzt mit einem privaten Haushalt vergleichen. Zudem dürfte eine Privatperson kaum Interesse verspüren, ihr Leben bis auf den letzten Cent durchzuplanen, ganz abgesehen davon, dass dies im Alltag fast nie möglich ist. Dennoch ist es sinnvoll, zumindest einige finanzielle Eckpunkte für die Zukunft abzustecken. Selbst wenn es am Ende dann doch anders kommt, ist es besser, seine Finanzzügel selbst in der Hand zu halten, als die Dinge einfach laufen zu lassen.
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Geldanlage mit Tradition – Kehrseite der Medaille
Damit zeigt sich gleichzeitig aber auch die Kehrseite der Medaille: Wer angesichts der Vielfalt an Zinsangeboten und Laufzeiten das Passende finden will, muss sich vor dem Kauf mitunter sehr genau mit einzelnen Angeboten beschäftigen, damit sich der erhoffte Anlageerfolg auch einstellt. Schließlich lauem auch bei den vermeintlich sicheren Zinsanlagen einige Gefahren – etwa die, auf ein unseriöses Angebot hereinzufallen und sein Geld zu verlieren oder das Risiko, dass die Bank oder der Herausgeber einer Anleihe in finanzielle Schwierigkeiten gerät und weder Zins noch Kapital zahlen kann. Zwar sind Spargelder bei Banken in vielen Fällen ab- gesichert, doch gilt dieser Schutz mitunter nur mit bestimmten Einschränkungen.
Zudem ist der Sparer gut beraten, sich Gedanken über ein paar grundlegende Dinge zu machen – etwa wofür und wie lange er sein Geld anlegen will, ob er vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit darüber verfügen kann und ob er in diesem Fall Einbußen bei der Verzinsung hinnehmen muss? Die Erfahrung zeigt, dass Anleger, die dabei systematisch Vorgehen, es am ehesten schaffen, drohende Klippen zu umschiffen und dennoch Kurs auf ihr Sparziel zu halten. Zu Beginn steht dabei der Kassensturz sowie eine langfristige und umfassende Vermögensplanung. Diese mündet idealerweise in eine Strategie, nach der die einzelnen Zinsanlagen ausgewählt und zusammenstellt werden.
Solidaritätszuschlag: Um die ungleichen Lebensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern nach der Wiedervereinigung anzugleichen und entsprechende Maßnahmen mit zu finanzieren, wurde vom 1.1. 1995 an ein Zuschlag zur Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer von allen Steuerzahlern erhoben. Von der zu zahlenden Steuer wurden zuerst 7,5% zusätzlich einbehalten, seit 1.1. 1998 beträgt die Ergänzungsabgabe 5,5%. Dieser Zuschlagssatz ist nicht befristet.
Solidarprinzip: Nach diesem Grundgedanken werden in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwartende Ausgaben den zu erwartenden Einnahmen jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mitgeringeren oder überhaupt keinen Einnahmen (z.B. Rentner) kompensieren.
Sonderabschreibung: jede Abschreibung, die keine normale Abschreibung ist. Während die Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung den Zweck hat, ein Wirtschaftsgut mit dem richtigen niedrigeren Weranzusetzen, beruhen die steuerrechtlich höheren Abschreibungen und S. auf besonderen Vorschriften, die aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen (z.B.
Sozialabgabe: die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Aufwendungen zur Finanzierung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Sozialauswahl: die dem Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung vorgeschriebene Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte.
Sozialbericht: Bericht der Bundesregierung über die sozial- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen und Vorhaben. Damit erhält die Öffentlichkeit einen umfassenden Einblick, in welchem Umfang soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens erreicht worden sind. Der S. ist die Bilanz der auf sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet geleisteten Arbeit. Teil des Berichts ist das Sozialbudget, die Darstellung aller sozialen Leistungen und ihre Finanzierung. Dessen Zahlen sind auch Grundlage für internationale Vergleiche.
Sondereinzelkosten: die Einzelkosten, die in der Betriebsabrechnung auftragsweise erfasst werden können, aber nicht zu Fertigungsmaterialkosten oder Fertigungslöhnen gehören. Daneben gibt es mit den Sondereinzelkosten des Vertriebs noch solche Einzelkosten, die unmittelbar der abgesetzten Leistung zugerechnet werden können (z.B. Vertreterprovision).
Sondervermögen: eine verwaltungsmäßig vom übrigen öffentlichen Vermögen getrennte und zur Erfüllung spezieller Aufgaben bestimmte Vermögensmasse, für die meist ein besonderer Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan geführt wird. Solch ein Neben- oder Sonder-haushalt mit spezifischen Zweckbestimmungen ist beispielsweise das ERP- Sondervermögen.
Sonderziehungsrechte:
Bewertungskorb für Sonder2iehungsrechte (SZR)
In eine Einheit SZR gehen je Währung die genannten Mengen ein (Quoten sei1.1.2001)
Marktsegmentierung: die Aufspaltung des Gesamtmarkts in untereinander möglichsheterogene und in sich möglichshomogene Teilmärkte. Wegen der unterschiedlichen Nachfrage ises zweckmäßig, T Zielgruppen zu bestimmen und das Angebodirekauf diese zuzuschneiden, also Marktsegmente zu bilden. – Siehe auch T Marketing.
Marktversagen: liegvor, wenn der Marktmechanismus aus Angebound Nachfrage nichzu den volkswirtschaftlich wünschenswerten Ergebnissen führund die Produktionsfaktoren nichso verwendewerden, dass sie den größtmöglichen Ertrag bringen.
In Fällen des M. bei externen Effekten, T öffentlichen Gütern oder Monopolen greifder Staain das Marktgeschehen ein, um Nachteile von Verbrauchern oder anderen Anbietern zu verhindern oder volkswirtschaftlich sinnvollere Ergebnisse zu erreichen. So werden z.B.
Midijob: eine zum 1.4.2003 neu eingeführte Variante der geringfügigen Beschäftigung, auch Gleitzonenbeschäftigung genannt, deren Verdienszwischen 400,01 € und 800 € liegt. Arbeitgeber zahlen, anders als beim T Minijob, auf die Vergütung des Arbeitnehmers den regulären Sozialversicherungsbeitrag von ca. 21 Prozent. Arbeitnehmer müssen je nach Höhe des Lohns einen progressiv steigenden Sozialversicherungsbeitrag entrichten. Ihre Belastung beträgab der Verdienstuntergrenze von 400 € 4 Prozenund steigbis auf 21 Prozenbei 800 €. Der Lohnsteuersatz richtesich nach der Lohnsteuerklasse.
Mietvertrag: ein auf Gebrauchsüberlassung gegen Entgelgerichtetes Schuldverhältnis, meisvon längerer Dauer (Dauerschuldverhältnis). Am häufigsten sind M. über Wohnraum, die, sollen sie länger als ein Jahr bestehen, schriftlich abgeschlossen sein müssen. Man benutzdazu häufig einen Mustermietvertrag, wie er von den Interessenverbänden der Vermieter und Mieter gemeinsam entworfen worden is(Einheitsmietvertrag). Iskein Endzeitpunkim Vertrag vereinbart, kann er durch Kündigung aufgelöswerden, wobei der Vermieter von Wohnraum die Vorschriften des Mieterschutzes beachten muss.
Meistbegünstigungsklausel: Vereinbarung im internationalen Handel, wonach ein Staaeinem anderen alle außenhandelspolitischen Vorteile (z.B. Zollermäßigungen) einräumt, die er bereits einem dritten Staazugestanden hat. Dieses Prinzip verhinderdie Benachteiligung einzelner Länder im Welthandel, es isGrundbestandteil der Handelsabkommen von WTO und anderen.
Meister-BAföG: Als Gesetz zur Förderung der Aufstiegsfortbildung dienes der Finanziellen Absicherung von Vorbereitungen auf Meisterprüfungen im Handwerk und anderen vergleichbaren Abschlüssen in Industrie, Handel, in freien Berufen und im Gesundheitswesen.- Siehe auch BAföG. Meldebestand: der Lagerbestand, bei dessen Erreichen die Nachbestellung erfolg(Beschaffung). Berechnung: Meldebestand = durchschnittlicher Tagesbedarf x durchschnittliche Beschaffungsdauer + Reservebestand. Mengennotierung: Devisenkurs. Mengentender: ein Ausschreibungs- bzw. Zuteilungsverfahren für Wertpapierpensionsgeschäfte, das die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer T Offenmarktpolitik einsetzt. Dabei legdie EZB den Zins (Pensionssatz) fest, zu dem Kreditinstitute Wertpapiere an die EZB verkaufen können, während die Kreditinstitute Gebote darüber abgeben, wie viele Wertpapiere sie veräußern wollen. Zugeteilwird dann der Betrag, der den Vorstellungen der EZB bezüglich der Geldmenge entspricht.
Merkantilismus: Bezeichnung für eine durch massive Staatseingriffe in die Wirtschafgekennzeichnete Wirtschaftspolitik während der Zeides Absolutismus zwischen dem 16. und Jh. Ziele waren die Steigerung der nationalen Wirtschaftskraf- wenn möglich die Erreichung der Autarkie – und die Erhöhung der Staatseinkünfte z.B. durch die Erhebung von Schutzzöllen und die Förderung der früh- industriellen Produktion.
Messe: Schauveranstaltung miMarkt-charakter, die ein umfassendes Angeboeines (Fachmessen wie die CeBIT in Hannover) oder mehrerer Wirtschaftszweige (allgemeine Messen wie der Mannheimer Maimarkt) bietet. Sie findemeisein- oder mehrmals im Jahr je-weils am gleichen Orund zu bestimmten Zeiten statt. Die heutigen Messen sind überwiegend Mustermessen, auf denen Abschlüsse zwischen den Herstellern und den Wiederverkäufern getätigwerden. M. dienen auch der Kontaktpflege und der Aufnahme neuer Kontakte. Abschlüsse auf Messen sind außerdem wichtige Konjunkturbarometer.
Materialwirtschaft: der Unternehmensbereich, der sich mit der Planung und Steuerung des Material- und Warenflusses von Einkauf bis Logistik befasst. Dazu zählen: Materialplanung, Ermittlung des Materialbedarfs, Beschaffung, Kontrolle des Materialeingangs (Warenannahme) und Materialprüfung (Qualitätsprüfungen), innerbetrieblicher Transport und Warenverteilung für die Produktion, Bevorratung auf allen Lagerstufen im Sinn der Materialbereitstellung, Materialentsorgung und Verwertung von Abfallstoffen.
Matrixorganisation: Aufbauorganisation eines Unternehmens, bei der sich eine nach Fachabteilungen gegliederte und eine nach Objekten (Produkte) bzw. Projekten gegliederte Organisation überlappen. Dabei haben die jeweiligen Produkt- bzw. Projektmanager ein objektbezogenes Anordnungsrechquer durch die Fachabteilungen (z.B. Verkauf, Finanzen). Die Fachabteilungsleiter verfügen hingegen über ein funktionsbezogenes Weisungsrecht.