Marktsegmentierung: die Aufspaltung des Gesamtmarkts in untereinander möglichsheterogene und in sich möglichshomogene Teilmärkte. Wegen der unterschiedlichen Nachfrage ises zweckmäßig, T Zielgruppen zu bestimmen und das Angebodirekauf diese zuzuschneiden, also Marktsegmente zu bilden. – Siehe auch T Marketing.
Marktversagen: liegvor, wenn der Marktmechanismus aus Angebound Nachfrage nichzu den volkswirtschaftlich wünschenswerten Ergebnissen führund die Produktionsfaktoren nichso verwendewerden, dass sie den größtmöglichen Ertrag bringen.
In Fällen des M. bei externen Effekten, T öffentlichen Gütern oder Monopolen greifder Staain das Marktgeschehen ein, um Nachteile von Verbrauchern oder anderen Anbietern zu verhindern oder volkswirtschaftlich sinnvollere Ergebnisse zu erreichen. So werden z.B. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Unternehmen vom Staafinanziell unterstützt, um Grundlagenforschung zu betreiben, die das Know-how in der gesamten Volkswirtschafverbessert, wovon auch andere Unternehmen profitieren. Geringe Forschungsaktivitäten führen im internationalen Wettbewerb zu Standortnachteilen.
Marktwert: T gemeiner Wert. Marktwirtschaft: siehe S.290. Marktzutrittsschranke: Vorschriften und Bestimmungen, die ein Anbieter erfüllen muss, um auf einem bestimmten Markseine Leistungen verkaufen zu können. M. sind z.B. bestimmte Rechtsvorschriften wie das Patentgesetz, Niederlassungsvorschriften und Gesetze zur Berufsausübung wie die Handwerksordnung oder staatliche Regulierungen zum Schutz von Monopolen wie in der Vergangenheibei der Post.