Sozialabgabe: die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Aufwendungen zur Finanzierung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Sozialauswahl: die dem Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung vorgeschriebene Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte.
Sozialbericht: Bericht der Bundesregierung über die sozial- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen und Vorhaben. Damit erhält die Öffentlichkeit einen umfassenden Einblick, in welchem Umfang soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens erreicht worden sind. Der S. ist die Bilanz der auf sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet geleisteten Arbeit. Teil des Berichts ist das Sozialbudget, die Darstellung aller sozialen Leistungen und ihre Finanzierung. Dessen Zahlen sind auch Grundlage für internationale Vergleiche.
Sozialbilanz: der Versuch, die traditionelle Rechnungslegung der Unternehmen durch eine Gegenüberstellung der gesellschaftlichen (sozialen) Kosten und Nutzen zu einer gesellschaftsbezogenen Rechnungslegung (Berichterstattung) zu erweitern. Die Unternehmen betrachten die S. als Ausweis ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft.
Sozialcharta: vom Europäischen Raam 9.12. 1989 beschlossene Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte (z.B. freie Berufswahl oder Koalitionsfreiheit), um die soziale Dimension in dem von ökonomischen Überlegungen geprägten Europäischen Binnenmarkt zu berücksichtigen.
Sozialdumping: das Erlangen von Preis- und somit Wettbewerbsvorteilen in bestimmten Ländern aufgrund eines niedrigen Lohnniveaus, geringer Sozialleistungen und weniger umfassenden Vorschriften zum Arbeitsschutz gegenüber Ländern mit höheren Standards, soziale Kosten: Kosten, die nicht in der Wirtschaftsrechnung der sie verursachenden Wirtschaftssubjekte erscheinen, sondern auf dritte Personen oder die’ gesamte Volkswirtschaft abgewälzt werden, z.B. Kosten aus Umweltbelastungen durch die Industrie. Die s. K. werden als externe Effekte von der Umweltökonomie analysiert, soziale Marktwirtschaft.
sozialer Indikator: Maßzahl zur Kenn-zeichnung der Lebensqualität in der Bevölkerung als Ergänzung zum Wohlstandsindikator Sozialprodukt. S. I. wurden z.B. für Umwelt(z.B. Energieverbrauch pro Kopf), Gesundheit(z.B. Versorgung mit Ärzten, Säuglingssterblichkeit), Bildung (z.B. Analphabetenquote) oder Arbeitsbedingungen aufgestellt. Von internationalen Organisationen wird versucht, s.I. und materiellen Wohlstand in einer Kenngröße für die Lebensqualität zusammenzufassen und einen Index für die menschliche Entwicklung zu berechnen, soziale Sicherheit(soziale Sicherung): als Teil staatlicher und gesellschaftlicher Sozialpolitik Sammelbegriff für die Sozialversicherung, die Versorgung und die Sozialhilfe. Der Begriff wurde 1948 von den Vereinten Nationen in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen: Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.
Sozialgesetzbuch, SGB: Zusammenfassung des in viele Einzelgesetze zersplitterten Sozialrechts: Allgemeiner Teil (SGBI), Arbeitsförderung (SGB III), allgemeine Sozialversicherung (SGB IV), gesetzliche Krankenversicherung (SGBV), gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kinder- und Jugendhilfe (SGBVIII), Behindertenrecht(SGB IX), Verwaltungsvorschriften, Datenschutz (SGBX), soziale Pflegeversicherung (SGB XI), Sozialhilfe (SGB XII).
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